Insbesondere erging das Gutachten von Frau Dr. X.______ zu einer Zeit, in welcher sich der Beschwerdeführer noch im Massnahmenzentrum [...] befand, was heute nicht mehr der Fall ist. Vielmehr lebt er heute und seit 12. August 2014 in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg, nachdem er zuvor noch eine Zeit lang im Alters- und Pflegeheim [...] war (act. 3/1 S. 1, S. 2 f.; zum Massnahmenverlauf bis Februar 2012 VA act. 132 S. 8 f.). Dass mit diesen Wechseln der behandelnden Einrichtung gewichtige Veränderungen einhergehen, mithin wesentlich veränderte Verhältnisse vorliegen, ist offenkundig: Der Beschwerdeführer lebt heute im Vergleich zur Begutachtungssituation, welche Frau Dr. X.____