Die Staatsanwaltschaft habe zu Beginn dieser Verhandlung einen Beweisantrag (Befragung seiner Eltern) gestellt, worauf an jenem Termin über die Sache nicht habe verhandelt werden können. Im vorliegenden Fall seien die Beweislage und seine diesbezügliche Haltung schon vor dem Erlass des Strafbefehls bekannt gewesen. Die Staatsanwaltschaft hätte somit seine Eltern im Rahmen der Untersuchung selber einvernehmen oder rechtzeitig vor der Hauptverhandlung einen entsprechenden Beweisantrag stellen können.