Anlässlich der Hauptverhandlung vom 14. Januar 2015 gab der Beschuldigte an, als Rechtsanwalt monatlich brutto CHF 8‘000.– und netto zirka CHF 7‘000.– (13 Monatslöhne) zu verdienen (act. 10 S. 3). Trotz dieser Aussage ist die Vorinstanz der Ansicht der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat wie diese ihrer Bussenberechnung ein Nettoeinkommen von CHF 8‘000.– pro Monat zugrunde gelegt. Ein monatliches Nettoeinkommen eines Rechtsanwaltes von CHF 8‘000.– scheint angesichts seiner universitären Ausbildung und seines Berufs durchaus wahrscheinlicher als eines von CHF 7‘000.–.