Der Richter kann bei der Bemessung der Busse auf glaubhafte Angaben des Beschuldigten zu seinen finanziellen Verhältnissen abstellen. Der Täter kann jedoch nicht dazu verpflichtet werden, solche Angaben zu machen und kann auch nicht für falsche Deklarationen (z.B. zu tiefes Einkommen) bestraft werden, weshalb solche Angaben mit einer gewissen Zurückhaltung und Vorsicht zu geniessen sind. Bei Dritten solche Informationen einzuholen, scheint aufgrund des Bagatellcharakters von Übertretungen in der Regel unverhältnismässig und ist aus Datenschutzgründen auch nicht ganz unproblematisch.