Demnach ist bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen von CHF 8‘000.– bei Verkehrsregelverletzungen ausserhalb des Ordnungsbussengesetzes, jedoch noch im Übertretungsbereich – bei leichtem Verschulden – die Regelbusse auszusprechen (vgl. OGer GL, Urteil OG.2014.00043 vom 25. September 2015, E. II. 5.d; abrufbar unter www.gl.ch/gerichte, Rubrik „Entscheiddatenbank der Gerichte“). | |||||||||||||||||||||||||||| | b) Der Richter kann bei der Bemessung der Busse auf glaubhafte Angaben des Beschuldigten zu seinen finanziellen Verhältnissen abstellen.