22 Abs. 1 SSV). | |||||||||||||||||||||||||||| | b) Der Berufungskläger lenkte das Motorrad [...] am 6. Juni 2014 um 19:52 Uhr in Schwanden mit einer Geschwindigkeit von 105 km/h anstelle der signalisierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h (vgl. vorstehende Erwägungen). Damit hat er die Verkehrsregeln (Art. 27 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 4a Abs. 5 VRV und Art. 22 Abs. 1 SSV) verletzt und den objektiven Tatbestand von Art. 90 Abs. 1 SVG erfüllt. | |||||||||||||||||||||||||||| | 2. a) In subjektiver Hinsicht ist festzuhalten, dass eine Verkehrsregelverletzung auch bei fahrlässiger Tatbegehung strafbar ist, wenn das SVG dies nicht ausdrücklich anders bestimmt (Art.