Zu- bzw. Wegfahrten zu verschiedenen Verkehrsflächen sowie in verschiedene Richtungen zulässt (vgl. auch die kurz gehaltene und mit gestrichelten Führungslinien weitergezogene Sperrfläche unmittelbar südlich der Einmündung der Bahnhofstrasse, act. 32 sowie act. 52, Abb. 5) und daher mit erhöhter Aufmerksamkeit, Vorsicht und entsprechend reduzierter Geschwindigkeit zu passieren ist.