56 S. 11 f.; act. 38 S. 3). Die Geschwindigkeitstafel stehe nicht aus technischen Gründen so weit von der Kreuzung entfernt, sondern allein aufgrund der Tatsache, dass die Tafel schon länger existiere als die Verzweigung Hauptstrasse/Bahnhofstrasse. Sodann stehe die Geschwindigkeitstafel dort, weil sich in der Kurve nach der Tafel schon einige schwere Unfälle ereignet hätten und nicht, weil sich dort das Ende der Kreuzung befinde und die Geschwindigkeitsbegrenzung wiederholt werden müsste. Der fehlbare Lenker könne für unkorrekt aufgestellte Signalisationen nicht verantwortlich gemacht werden. | |||||||||||||||||||||||||||| | c)