Als einzige Aussage im gesamten Untersuchungs- und vorinstanzlichen Verfahren gab er anlässlich der Verhandlung vom 15. April 2015 mit dem Schlusswort zu Protokoll, dass auch ein Bekannter auf dem Motorrad gesessen haben könnte und er nicht verpflichtet sei zu sagen, wer dies gewesen sei (act. 29 S. 5; vgl. auch act.