BGer 6B_628/2010 vom 7. Oktober 2010 E.2.3). Die Möglichkeit ins Spiel zu bringen, nicht gefahren zu sein oder sich auf das Aussageverweigerungsrecht zu berufen, hindert gemäss Bundesgericht somit nicht daran, eine Täterschaft anzunehmen (BGer 6B_676/2008 vom 16. Februar 2009 E. 1.3; BGer 6B_571/2009 vom 28. Dezember 2009 E. 3.2; BGer 6B_439/2010 vom 29. Juni 2010 E. 5.1). Ob die Unschuldsvermutung verletzt wurde, hängt davon ab, ob die Anklagepunkte genügend bedeutsam sind, um nach einer Erklärung zu rufen, was wiederum nach den gesamten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen ist (BGer 1P.277/2004 vom 15. September 2004 E. 2.1 m.w.