Der Berufungskläger bringt vor, es treffe zu, dass das Motorrad [...] am 6. Juni 2014 um 19:52 Uhr mit einer Geschwindigkeit von 99 km/h (nach Abzug der Sicherheitsmarge von 6 km/h) auf der Kantonsstrasse (von Mitlödi in Richtung Schwanden) auf Höhe des Fridolin-Druckereigebäudes von einem Radar erfasst wurde. Zutreffend sei auch, dass er Halter dieses Motorrades sei (act. 1/10 S. 3, act. 56 S. 3). Jedoch gebe es keinen Beweis dafür, dass er zum fraglichen Zeitpunkt auch der Lenker des Motorrades war. So sei er weder auf der Radarfotografie erkennbar, noch fänden sich in den Akten irgendwelche Hinweise für seine Lenkerschaft (act. 1/10 S. 3).