398 Abs. 4 StPO. Auf die form- und fristgerecht erhobene Berufung ist daher vollumfänglich einzutreten. | |||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||| | III. | |||||||||||||||||||||||||||| | Sachverhalt | |||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||| | A. Lenkerschaft | |||||||||||||||||||||||||||| | 1. a) Der Berufungskläger bringt vor, es treffe zu, dass das Motorrad [...] am 6. Juni 2014 um 19:52 Uhr mit einer Geschwindigkeit von 99 km/h (nach Abzug der Sicherheitsmarge von 6 km/h) auf der Kantonsstrasse (von Mitlödi in Richtung Schwanden) auf Höhe des Fridolin-Druckereigebäudes von einem Radar erfasst wurde.