{"Signatur": "GL_OG_001", "Spider": "GL_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-05-27", "HTML": {"Datei": "GL_Omni/GL_OG_001_OG-2015-00045_2016-05-27.html", "URL": "/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,7000&Parametername=WEB&Schema=GLWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=655&W10_KEY=266135&nTrefferzeile=4&Template=simple/search_result_document.html", "Checksum": "d599878d25ad0abfee25deebdba46538"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["OG.2015.00045", "OGS.2016.33"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht 27.05.2016 OG.2015.00045 (OGS.2016.33)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht 27.05.2016 OG.2015.00045 (OGS.2016.33)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht 27.05.2016 OG.2015.00045 (OGS.2016.33)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ausserorts"}], "ScrapyJob": "446973/48/2475", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:53:01", "Checksum": "64223964431709cb8ee5017ead5a919d", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Glarus Obergericht 27.05.2016 OG.2015.00045 (OGS.2016.33)\nRegeste:\nÜberschreitung der Höchstgeschwindigkeit ausserorts\n\n\n4. a) Fährt man von Glarus bzw. Mitlödi (Norden) in Richtung Schwanden bzw. Linthal (Süden), so zeigt sich auf der Hauptstrasse vor Schwanden folgendes Bild (vgl. act. 32 sowie die Fotos und insbesondere den Anhang des Protokolls zum obergerichtlichen Augenschein vom 6. November 2015 [act. 52]): Zunächst wird zirka 200 Meter vor der Verzweigung Hauptstrasse / Bahnhofstrasse mit einer entsprechenden Signalisationstafel die Geschwindigkeit von 80 km/h auf 70 km/h reduziert. Auf eine Sperrfläche in der Mitte der Fahrbahnen folgt eine Einspurstrecke für die Linksabbieger in die Bahnhofstrasse. Unmittelbar nach Einmündung der Bahnhofstrasse in die Hauptstrasse befindet sich eine mittige, kurze Sperrfläche, woran zwei gestrichelte Führungslinien grenzen, welche zueinander hinlaufen und in die Mittellinie münden. Entlang dieses Bereichs (kurze Sperrfläche und zueinander hinlaufende Führungslinien) befinden sich auf der rechten Strassenseite überdachte Parkplätze mit Vorplatz (ohne bauliche Abgrenzung zur Fahrbahn) und auf der linken Seite das Gebäude der Druckerei Fridolin mit zahlreichen Parkplätzen direkt zwischen Gebäudefassade und Fahrbahn (ebenfalls ohne bauliche Abgrenzung zur Fahrbahn). Wo die gestrichelten Führungslinien in der Mitte der Fahrbahnen aufeinandertreffen, mündet auf der rechten Seite eine Bewirtschaftungsstrasse aus bzw. in Richtung Schwändi ein und es folgt ein Wohnhaus sowie der Werkhof mit einem sehr grossem Vorplatz (ohne bauliche Abgrenzung zur Fahrbahn). Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich der Büroteil der Druckerei Fridolin mit weiteren Parkplätzen. Vor dem Büroeingang befindet sich eine Treppe gleich neben dem Fahrbahnrand. Unmittelbar nach dem südlichen Ende des Werkhof-Vorplatzes steht am rechten Strassenrand eine Signalisationstafel „Höchstgeschwindigkeit 70 km/h“. |\n||||||||||||||||||||||||||||\n|\nb) All die soeben genannten Verkehrswege, -flächen und -zufahrten (insbesondere überdachte Parkplätze samt Zufahrt, Vor- und Parkplätze der Druckerei Fridolin, Bewirtschaftungsstrasse, Vorplatz und Zufahrt zum Werkhof) treffen unmittelbar nach Einmündung der Bahnhofstrasse mit der Hauptstrasse zusammen und erscheinen im Verhältnis zur Hauptstrasse nicht als eindeutig untergeordnet oder bedeutungslos. Vielmehr stellen die genannten, beidseits der Hauptstrasse liegenden Verkehrsflächen und -wege bereits je einzeln, jedenfalls aber als Gesamtsystem, nicht unerhebliche Gefahrenquellen für die Verkehrssicherheit dar: Es handelt sich nicht nur um eine einzelne Strasse, welche in eine andere mündet, sondern um eine grosse, komplexe Anlage, welche entlang der gesamten Park-, Zufahrts- bzw. Vorplatzflächen und nicht bloss an einzelnen Stellen Zu- bzw. Wegfahrten zu verschiedenen Verkehrsflächen sowie in verschiedene Richtungen zulässt (vgl. auch die kurz gehaltene und mit gestrichelten Führungslinien weitergezogene Sperrfläche unmittelbar südlich der Einmündung der Bahnhofstrasse, act. 32 sowie act. 52, Abb. 5) und daher mit erhöhter Aufmerksamkeit, Vorsicht und entsprechend reduzierter Geschwindigkeit zu passieren ist. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere der Grösse der Zufahrten sowie Vor- bzw. Parkplätze bei Werkhof und Druckerei Fridolin und der sofort augenfälligen Funktion dieser Gebäude (Druckereibetrieb, Werkhof) muss dies sowie die Folge, dass auf diesen Verkehrswegen durchaus beträchtliche Verkehrsfrequenzen zu verzeichnen sind, auch einem Ortsunkundigen bei der Fahrt auf der Hauptstrasse – sei es aus südlicher, sei es aus nördlicher Richtung – unmittelbar ins Auge springen. |\n||||||||||||||||||||||||||||\n|\nc) Aufgrund des Gesagten kommt dem gesamten Bereich nach der Einmündung der Bahnhofstrasse in die Hauptstrasse bis zum südlichen Ende des Werkhofs – d.h. insbesondere auch dem Bereich überdachte Parkplätze, Einmündung Bewirtschaftungsstrasse, Druckerei Fridolin, Werkhofareal – Verzweigungscharakter im Sinne von Art. 1 Abs. 8 VRV bzw. Art. 16 Abs. 2 SSV zu. Folglich gilt die signalisierte Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auch im Bereich, in welchem die hier zu beurteilende Geschwindigkeitsmessung bzw. -überschreitung stattfand. Vor diesem Hintergrund ist nicht zu beanstanden, dass in Fahrtrichtung von Glarus nach Schwanden erst unmittelbar südlich des Werkhofareals und bspw. nicht bereits auf dem Wiesland sogleich nach Einmündung der Bahnhofstrasse (vgl. act. 52, Abb. 4; so der Berufungskläger, act. 38 S. 3) erneut eine Signalisationstafel „Höchstgeschwindigkeit 70 km/h“ postiert ist. |\n||||||||||||||||||||||||||||\n|"}