Weber/Isler [Hrsg.], Verantwortlichkeit im Unternehmensrecht VI, Zürich 2012, S. 7 ff.;, ebenda Nater/Blumer, Vorteilsanrechnung in der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit, S. 53 ff., siehe dort insbesondere auch S. 64). Insoweit sich ein Schaden im aufgezeigten Sinn nicht feststellen lässt, weil die Klägerin keinen im Rahmen der erhobenen Verantwortlichkeitsklage relevanten Schaden substanziiert vorgetragen und belegt hat, wäre deren Klage abzuweisen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 2.3