in dieser Übersicht allerdings nicht enthalten sind Retail-/Privatkunden mit einer Ratingklasse 0 im Umfang von CHF 1.3 Mrd. (act. 95/47 S. 22 Ziff. 3.2.1, siehe sodann auch S. 24 unten). Ohnehin wird die Zeitachse ganz besonders im Auge zu behalten sein, indem die bankengesetzliche Revisionsstelle für allfällige Unzulänglichkeiten im Kreditwesen der GLKB verantwortungsrechtlich erst von dem Moment an einzustehen hat, als sie bei pflichtgemässer Ausübung ihres Prüfmandats die Mängel erkennen konnte bzw. hätte erkennen müssen.