Sodann wird fundiert zu prüfen sein, wie sich das Kreditgeschäft im Einzelnen effektiv entwickelt hat. Die Klägerin macht unter anderem geltend, die beklagte Revisionsstelle hätte das "eklatante Fehlen des Risikobewusstseins im Kreditausschuss spätestens anlässlich der Revision für das Jahr 2005" bemerken müssen (act. 93 Rz. 794).