siehe dazu etwa auch den Management Letter der externen Revision vom 13. Januar 2006, act. 95/52 S. 3 unten: „Für die Prüfung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften im Rahmen von Einzeldossierprüfungen stützen wir uns auf die Ergebnisse der internen Revision ab“). Es ist jedenfalls aktenkundig, dass gerade das interne Inspektorat sich in nicht geringem Umfang (jährlich rund 40 Personentage) mit Bonitätsprüfungen im Kreditbereich befasst hat (act. 144/15 S. 5; 144/17 S. 5; act. 144/19 S. 5). Sodann wird fundiert zu prüfen sein, wie sich das Kreditgeschäft im Einzelnen effektiv entwickelt hat.