Wenn jedoch gemäss vorinstanzlicher Erkenntnis ab August 2007 "für Aussenrayonkredite ein Mindestrating eingeführt, die Limite reduziert und für höhere Engagements ein notwendiger Entscheid des Bankrats zur Pflicht gemacht" wurde (act. 290 S. 54), so würde freilich ebenso unter dem Gesichtswinkel dieses zweiten Vorwurfs an die Adresse der Bankräte interessieren, inwiefern sich der betreffende Vorhalt auch noch ab August 2007 aufrechterhalten lässt.