2.4.2 Ist die Vertretbarkeit der damaligen Strategie und Risikopolitik durch den Bankrat im Lichte der Business Judgement Rule zu beurteilen, wird namentlich auch die damalige Geschäftssituation der GLKB und deren Marktumfeld in die Betrachtung miteinzubeziehen sein. Es ist aktenkundig, dass in den frühen 2000er Jahren das Kreditportfolio der GLKB ein wohl nicht unerhebliches Konzentrationsrisiko im Kanton Glarus aufwies. Im Jahr 2002 musste die GLKB bei Firmen- und Privatkrediten Rückstellungen in Höhe von CHF 5.9 Mio. bilden, wovon CHF 4.8 Mio. (80%) auf Kredite im Kanton Glarus entfielen; 2003 betrug der Rückstellbedarf bei Glarner Krediten CHF