| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | Die Vorinstanz hat im angefochtenen Entscheid als Fazit ("Gesamtbetrachtung") erkannt, dass bereits ab Anfang des Jahres 2006 sowohl die externe als auch die interne Revisionsstelle ausdrücklich auf erhöhte Risiken beim wachsenden Aussenrayongeschäft hingewiesen hätten. Der Bankrat habe jedoch diese Warnungen offensichtlich nicht wahrhaben wollen (act. 290 S. 58).