Ziff. 4.1. Generelle Aufgabenstellung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | Die Basis für die Tätigkeit des Inspektorates bilden das Bundesgesetz und die Verordnung über die Banken und Sparkassen, die Erlasse und Vorschriften der EBK, die kantonalen Gesetzesbestimmungen, Verordnungen und Reglemente sowie die Weisungen, Reglemente usw. der einzelnen Institute. Die Prüfungsarbeiten werden nach allgemein anerkannten Prüfungsgrundsätzen durchgeführt und darüber Bericht erstattet.