Wo der Hergang zu einzelnen Kreditentscheiden nicht vollständig dokumentiert ist und dies erkennbar darauf zurückzuführen ist, dass die Klägerin verfügbare Akten nicht vollständig ediert hat, so ist es von vornherein nicht möglich, den jeweiligen Kreditentscheid auf eine allfällige Sorgfaltspflichtverletzung hin zu überprüfen. Solche unüberprüfbaren Kreditentscheide fallen unweigerlich ausser Betracht und die entsprechenden Kreditvergaben können keine Grundlage für allfällige Verantwortlichkeitsansprüche bilden.