Wie oben erörtert, wird in Bezug auf die hier streitbetroffenen Kreditengagements jede einzelne Kreditentscheidung daraufhin zu analysieren und zu würdigen sein, ob die Entscheidungsträger die Kreditanträge mit der erforderlichen Sorgfalt nach Massgabe der banküblichen Grundsätze und der bankinternen Richtlinien und Vorgaben beurteilt haben. Sind wie hier Kredite namentlich auch an Handelsgesellschaften vergeben worden, so dürfte für die nun nachträgliche Würdigung des Kreditentscheidungsprozesses wohl durchaus wesentlich sein, wenn beispielsweise Abnahme- und Lieferverträge, Bestellbestätigungen vorgelegen haben.