8020). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | Es ist kaum anzunehmen, dass eine, wie im PWC-Bericht umschrieben, geordnete und zweckmässige Dossierorganisation dergestalt ist, dass die Bank trotz gerichtlicher Aufforderung nicht in der Lage ist, in dem von ihr eingeleiteten Prozess um Haftungsansprüche von immerhin mehr als CHF 35 Mio. die vollständigen Unterlagen bezüglich der beanstandeten Kreditgeschäfte zusammenzustellen und einzureichen.