Offenkundig hat die Klägerin die einschlägigen Akten dem Gericht nur selektiv eingereicht. Eigenartig ist die hierzu vorgetragene Erklärung der Klägerin, wonach keine in sich geschlossenen Kreditdossiers bestünden. Wenngleich hier nicht über die Art der Aktenführung innerhalb einer Bank zu debattieren ist, so ist immerhin Folgendes zu bemerken: Die von der Klägerin im Nachhinein zwecks Analyse der Risikosituation mandatierte PricewaterhouseCoopers AG nimmt in ihrem Bericht vom 3. Juli 2008 (act. 95/8) explizit Bezug auf Kreditdossiers. Zu Beginn des Berichts (act. 95/8 pag.