Es ist vorliegend unumgänglich, dass die streitgegenständlichen Kreditengagements einzeln und detailliert (mehrere der eingeklagten Kreditbeziehungen liefen etappiert ab, indem die Kreditlimiten jeweils schrittweise erhöht wurde; vgl. dazu die Übersicht oben E. III. D.) daraufhin geprüft werden, ob die jeweiligen Kreditvergaben bei umsichtiger, sorgfaltsgemässer Tätigkeit auf Basis der bankintern vorhandenen Regeln und Weisungen sowie eingedenk der "anerkannten Bankgrundsätze" effektiv vorgenommen werden durften. Es ist – wie insbesondere die beklagten Bankräte A.______ und B.______ zutreffend hervorheben (act.