Sie lässt dabei ungeprüft, ob allein schon die anerkannten Bankgrundsätze sowie die bankinternen Regeln und Weisungen, wie sie oben detailliert dargelegt wurden, den betreffenden Kreditvergaben entgegenstanden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| |