Die hier beklagten Bankräte waren zu keinem Zeitpunkt in die einzelnen Kreditvergaben involviert. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 5.1 Eine wesentliche Kernfrage in der vorliegenden Auseinandersetzung liegt darin, wie und auf welcher Informationsbasis sowie vor welchem jeweiligen Regelungshintergrund die einzelnen Entscheidungen über die streitgegenständlichen Kreditengagements konkret zustande gekommen sind.