2.2.2.5.). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 4.3 Ganz im Sinne dieser Trennung der Aufgabenbereiche sind vorliegend denn auch alle hier streitgegenständlichen Kreditengagements auf Stufe Geschäftsleitung (Kreditausschuss) abschliessend behandelt und bewilligt worden. Die hier beklagten Bankräte waren zu keinem Zeitpunkt in die einzelnen Kreditvergaben involviert.