319 S. 39 ff.). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 3.3 Mit diesen Einwendungen weisen sowohl die beklagten Geschäftsleitungsmitglieder wie auch die beklagten Bankräte auf zentrale Aspekte in der vorliegenden Auseinandersetzung hin. Darauf ist im Folgenden einzugehen.