290 S. 56-58). Daraus schloss die Vorinstanz im Sinne einer "Gesamtbetrachtung", dass bereits ab Anfang 2006 sowohl die externe als auch die interne Revisionsstelle ausdrücklich auf erhöhte Risiken beim wachsenden Aussenrayongeschäft hingewiesen hätten, der Bankrat aber habe diese Warnungen offensichtlich nicht wahrhaben wollen (act. 290 S. 58). Sodann hätten auch die internen Monatsabschlüsse "ein nahezu explodierendes Wachstum der Position 'Forderungen gegenüber Kunden', wozu auch die Aussenrayonkredite zu zählen waren", gezeigt.