| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | - bei einer Neugründung das Eigenkapital ohne plausiblen Grund nicht voll liberiert ist; | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | - der Jahresabschluss bei Geschäftskunden nicht innerhalb 6 Monaten nach Abschlussdatum vorliegt. Ausnahmen sind zu begründen; | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | - ohne aktuellen Betreibungsauskunft bei Neukunden, bei Erhöhungen ist eine Betreibungsauskunft nur bei angebrachtem Zweifel einzufordern.