E. 3.4) in der Formulierung der dargelegten Grundsätze noch identisch, so sind im Reglement vom 28. August 2007 (act. 95/75) inhaltliche Neuerungen ersichtlich (die Abweichungen und/oder Ergänzungen gegenüber dem Text in den früheren Reglementen werden kursiv hervorgehoben; soweit vormalige Passagen ersatzlos gestrichen wurden, wird dies durch | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| Wir gewähren Kredite an Privatpersonen, juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften und Einzelfirmen.