In diesem Dokument (act. 95/72 bzw. 140/7) hielt der Bankrat, gestützt auf die oben dargelegte Risikopolitik, die Risiko-Grundsätze zum Kreditwesen fest. Im Folgenden Auszüge aus diesen normativen Vorgaben des Bankrates: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| Wir gewähren Kredite an Privatpersonen, juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften und Einzelfirmen. […] | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | Wir unterstützen Firmen-Neugründungen und deren Weiterentwicklung […].