Sie ist dabei zuständig für einen funktionierenden Risikomanagementprozess sämtlicher Risiken, soweit diese Aufgabe nicht dem Risikoausschuss Kreditrisiken oder dem Kreditausschuss übertragen ist. Der Risikoausschuss Kreditrisiken ist das oberste Kreditrisikomanagementgremium und ist dabei verantwortlich für einen funktionierenden Kreditrisikomanagementprozess. Der Kreditausschuss ist das oberste Kreditsprechungsgremium "bis zur 10% Klumpengrenze" und verantwortlich insbesondere für die Bonitätsbeurteilung (act. 140/9 Ziff. 4.3; dem Sinne nach gleich die Regelung von 2006 [act. 144/29 Ziff.