| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | Für die operative Umsetzung der Risikopolitik ist unter anderem die Geschäftsleitung als oberstes Risikomanagementgremium verantwortlich. Sie ist dabei zuständig für einen funktionierenden Risikomanagementprozess sämtlicher Risiken, soweit diese Aufgabe nicht dem Risikoausschuss Kreditrisiken oder dem Kreditausschuss übertragen ist.