Bei der Risikobewirtschaftung orientiert sich die GLKB an den Schweizer Standards und Good Practice (act. 140/9 Ziff. 3.3; act. 144/29 Ziff. 3.4). Zur Deckung allfälliger Verluste verfolgt die GLKB den Grundsatz der konservativen Bewertung (act. 140/9 Ziff. 3.8; act. 144/29 Ziff. 3.9). Zudem – so im Statut von 2006 – werden quantitative Risiken anhand von definierten Warn- und Massnahmenlimiten stetig überwacht und werden Ausnahmefälle umgehend eskaliert mit Information an die nächst höhere Hierarchiestufe (act. 144/29 Ziff.