144/29 [Fassung vom 22. Dezember 2006]) definiert den Rahmen für das Eingehen von Risiken, innerhalb welcher sich die Bank bewegen kann und will; zudem definiert sie den Umgang mit Risiken und deren Grenzen bzw. setzt die Rahmenbedingungen für das unternehmungsinterne Risikomanagement fest. Die Risikopolitik ist Basis für die Spezialreglemente und Gesamtbankanweisungen der einzelnen Risikokategorien und Bankbereiche (act. 140/9 Ziff. 1.1 und act. 144/29 Ziff.