eine sklavische Handhabung der Regel ist unter Umständen nicht in allen Fällen sachgerecht, zu denken ist dabei etwa an ein Start-up-Unternehmen mit einem mutmasslich erfolgversprechenden Projekt und Geschäftsmodell, jedoch mit (noch) schwacher Kapitalisierung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | Grundlegend für die strategische Ausrichtung der GLKB und deren Risikopolitik ist zunächst Art. 3 aKBG.