O., S. 195 f. Ziff. 3). Allein diese Faustregel bietet aber nur eine allgemeine grobe Orientierungshilfe in einer Mehrzahl von Fällen; eine sklavische Handhabung der Regel ist unter Umständen nicht in allen Fällen sachgerecht, zu denken ist dabei etwa an ein Start-up-Unternehmen mit einem mutmasslich erfolgversprechenden Projekt und Geschäftsmodell, jedoch mit (noch) schwacher Kapitalisierung.