Für die Höhe eines Blankokredites gibt es keine allgemein gültige Formel, es ist jeder Einzelfall gesondert zu beurteilen. Die Bank orientiert sich in erster Linie an der Höhe des Eigenkapitals und der Ertragskraft des Kreditnehmers und definiert den Kreditbetrag so, dass unter Berücksichtigung auch der übrigen Verpflichtungen des Kreditnehmers sowie allfällig eintretender Geschäftsverluste dennoch eine Substanzmarge besteht. Für die Bank ist dabei auch wesentlich zu wissen, ob der Kreditnehmer noch bei weiteren Banken Blankokredite erhältlich gemacht hat; um entsprechende Informationen einzuholen, lässt sich die Bank vom Kreditnehmer vertraglich vom Bankgeheimnis entbinden.