Bei der Prüfung einer Kreditgewährung durch die Bank steht zunächst die Bonität des Kreditnehmers im Vordergrund. Als kreditwürdig gilt ein Kreditnehmer, dessen Verhalten, Charaktereigenschaften, Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft im Geschäftsverkehr zu keinen Bedenken Anlass geben (Verhalten in der Vergangenheit). Die Bank muss letztlich beurteilen, ob das kreditsuchende Unternehmen bzw. dessen Geschäftsleitung die nötigen persönlichen Voraussetzungen wie Führungsstärke, Fachwissen, Branchenkenntnis, Charakter usw. mit sich bringen, damit die Unternehmung in der Wirtschaft erfolgreich bestehen kann.