Das Wissen um diesen bankgeschäftsüblichen Standard muss bei Personen, die in der Bankbranche im Kreditwesen tätig sind, vorausgesetzt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | Voraussetzung jeder Kreditgewährung und damit Gegenstand der Kreditprüfung sind die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers. Jede Kreditgewährung ist für die Bank immer mit bestimmten Risiken verbunden.