Das Kreditwesen ist zentrales Geschäftsfeld einer Universalbank. Die GLKB kann ungedeckte Kredite an juristische und natürliche Personen sowie Personengesellschaften vergeben, wenn diese Gewähr für die Verzinsung und Rückzahlung des Kapitals bieten (Art. 21 Abs. 1 lit. d aGOR). Die Vergabe speziell von Blankokrediten setzt demnach eine eingehende Prüfung der Kreditfähigkeit und der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers voraus. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| |