das Bankinstitut betreibt demnach alle Bankgeschäfte und bietet sie allen Kundengruppen an. Bei ihrer auf Wirtschaftlichkeit ausgerichteten Tätigkeit hat die Bank vor allem der gesamten glarnerischen Volkswirtschaft zu dienen (Art. 2 Abs. 2 aKBG; siehe dazu auch Memorial für die Landsgemeinde 2003 S. 44 [www.landsgemeinde.gl.ch/sites/landsgemeinde.gl.ch/files/archiv/2003/pdf/mem_2003.pdf]. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| |