in Höhe von CHF 0.55 Mio. (act. 183 pag. 94). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | Die der U.______AG eingeräumte Kreditlimite von CHF 4,35 Mio. korrespondiert mit einer Bürgschaft von UX.______ von CHF 0.1 Mio.; zudem war eine Globalzession („halbjährliche Einreichung der Debitorenliste“) sowie eine Abtretung der „von UX.______ gehaltenen Rechte/Patenten“ und eine Verpfändung der U.______ AG-Aktien an die GLKB vereinbart (act. 95/148 Ziff. 2).