Beim oben besprochenen SX-Kredit betrug der erstinstanzlich nicht explizit beachtete Betreibungserlös CHF 235‘594.70. Wird dieser Betrag nun mit dem Erlös von CHF 426'248.25 aus dem Konkurs der W.______ AG addiert, ergibt dies ein Total von rund CHF 660'000.‑. Dieser Gesamtbetrag liegt noch innerhalb der Differenz zwischen der von der Vorinstanz ermittelten Schadenssumme in EUR und dem von der Klägerin effektiv in EUR geltend gemachten Forderungsbetrag.