|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | Bei dem hier der T.______ AG gewährten Kredit von CHF 1 Mio. handelt es sich um einen Blankokredit (siehe dazu auch nachfolgend E. III. E. 5). Gemäss "Kreditvorlage" hat der Kundenberater Z.______ den Kredit "bewilligt" und hat H.______ die Vorlage "eingesehen" und ebenfalls unterschriftlich visiert (act. 95/158). Bei isolierter Betrachtung nur dieses einen Kreditgeschäfts war H.___