siehe zur familiären Bande zwischen SX.______ und […] auch bei act. 95/111 und act. 95/112). Entsprechend war der GLKB die Verbindung zur S.______ bewusst, floss nämlich die Erfahrung der „bisherigen Zusammenarbeit“ in die Beurteilung der Kreditwürdigkeit ein und wurden bankintern die Koordinaten der S.______ für telefonische und schriftliche Kontakte zur TX.______ vermerkt (act. 95/158 S. 1 und S. 6 Ziff. 4.3). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | Die GLKB gewährte der T.___