hat sie in ihrer Schadensberechnung einen Ausfall von EUR 359‘525.28 (Kreditbetrag zzgl. Zinsen) berücksichtigt (act. 290 S. 45 f. E. 16.5 und S. 49 E. 16.8.). Die Summe der Kreditausfälle in EUR aus sämtlichen hier streitbetroffenen Kreditengagements betrug nach vorinstanzlicher Berechnung EUR 1'397'069.87 (act. 290 S. 49 E. 16.8.). Allerdings hat die Klägerin in der Replik ihre Ersatzforderung in Bezug auf die behaupteten EUR-Kreditausstände auf insgesamt (nur) EUR 650'507.‑ beziffert (act. 170 S. 3 f. Antrag Ziff. 2) und ist die Vorinstanz bei der konkreten Bemessung des von den Beklagten zu ersetzenden Schadens ebenfalls von diesem tieferen EUR-Betrag ausgegangen (act. 290 S. 92).